ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für alle natürlichen oder juristischen Personen, im Folgenden "Kunde" genannt, die einen Auftrag an die Event-Solution GmbH, im Folgenden "Event-Solution" genannt, erteilen. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags.
ZWECK
1.1 Diese Bedingungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Absprachen.
1.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit der Unterzeichnung des Angebots oder gegebenenfalls mit der ersten Zahlung einer Anzahlung gelten die Bedingungen als vom Kunden akzeptiert.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
3.1 Änderungen an Bestellungen sind schriftlich zu beantragen. Sie werden für Event-Solution nur verbindlich, wenn sie formell genehmigt wurden.Event-Solution behält sich das Recht vor, eine gleichwertige Alternative zum ursprünglich bestellten Gerät zu liefern.
3.2 Der Kunde erstattet Event-Solution alle anfallenden Kosten für Reisen, Übernachtungen, Verpflegung und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung, sofern diese zuvor ausdrücklich vom Kunden genehmigt wurden.
3.3 Auf Wunsch des Kunden stellt Event-Solution vor jeder Veranstaltung eine detaillierte schriftliche Beschreibung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung. Sollte sich eine Änderung dieser Informationen ergeben, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.
GEISTIGES EIGENTUM
4.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum verbleiben bei Event-Solution. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.
GERÄTEVERMIETUNG
5.1 Die Mietdauer beginnt zu dem im Angebot festgelegten Datum und Zeitpunkt. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zu einer Preisminderung.
5.2 Vor jeder Veranstaltung werden die gemieteten Geräte von Event-Solution überprüft. Sollte ein von Event-Solution zu verantwortender Defekt auftreten, wird das Gerät getestet und, falls erforderlich, auf Kosten von Event-Solution ersetzt.
5.3 Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der Geräteauslieferung bis zur Rückgabe für Schäden, Verlust oder Diebstahl verantwortlich, sofern kein Personal von Event-Solution vor Ort anwesend ist.
5.4 Die gemieteten Geräte verbleiben im Eigentum von Event-Solution und dürfen weder untervermietet noch verpfändet werden.
5.5 Bei verspäteter Rückgabe der Geräte werden dem Kunden zusätzliche Mietkosten pro rata temporis in Rechnung gestellt. Event-Solution behält sich ausserdem das Recht vor, eventuelle weitere Verluste geltend zu machen.
5.6 Event-Solution haftet bis maximal zur Höhe der im Angebot vereinbarten Kosten für Mietgeräte, Personal oder andere Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
VERSICHERUNG
6.1 Ab der Übergabe der Geräte oder deren Nutzung durch Dritte liegt die Verantwortung für diese beim Kunden. Der Kunde bestätigt, eine Versicherung gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden abgeschlossen zu haben, die die gemieteten Geräte umfasst.
6.2 Event-Solution sowie der Kunde verfügen jeweils über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Fall von Vorfällen, die im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen könnten. Event-Solution verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 10 Millionen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN7.1 Die im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen treten mit der Annahme des Angebots in Kraft. Sofern im Angebot vereinbart, kann Event-Solution eine Anzahlung verlangen.
7.2 Die angegebenen Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart, verbindlich. Event-Solution behält sich jedoch das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die sich durch unvorhersehbare Preisänderungen (z. B. Steuern, Treibstoffpreise, Wechselkursschwankungen) ergeben.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung von Zusatzleistungen, die vor Ort durch autorisierte Personen bestellt werden.
7.4 Angebote werden in Schweizer Franken oder einer vereinbarten Währung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung berechnet.
7.5 Die im Angebot genannte Kaution ist gemäss dem Zahlungsplan zu entrichten.
7.6 Die Restzahlung ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
HÖHERE GEWALT
Treten Ereignisse höherer Gewalt auf, wie Streiks, politische Unruhen oder Naturkatastrophen, werden sich die Parteien unverzüglich darüber informieren und Massnahmen zur Abwendung weiterer Schäden ergreifen.
STORNIERUNG UND VERTRAGSBEENDIGUNG
9.1 Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung durch den Kunden gelten die vertraglich festgelegten Stornierungsbedingungen, es sei denn, die Stornierung erfolgt aufgrund höherer Gewalt.
9.2 Bei Stornierung von gemieteten Geräten oder Ausrüstungen gelten folgende Fristen und Gebühren:
30 bis 15 Arbeitstage vor der Veranstaltung: 30 % des Gesamtauftragswerts
14 bis 6 Arbeitstage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtauftragswerts
Weniger als 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamtauftragswerts
9.3 Bei Stornierung von Design- oder Produktionsleistungen sowie Reisekosten behält Event-Solution Anspruch auf den vollen Betrag der bis dahin erbrachten Leistungen.
9.4 Event-Solution behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Zahlungsverzug durch den Kunden sofort zu kündigen.
RECHTSGELTUNG
10.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
10.2 Beide Parteien verpflichten sich, eventuelle Streitigkeiten im Rahmen einer gütlichen Einigung beizulegen.